Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen
Informationen zum Thema Studiengebühren
Rechtliche Grundlagen
Neue Regelung im Hochschulrecht ab 1. März 2009 [PDF 19.43 KB]
Studiengebührenverordnung (StudGebVO) vom 24.10.2006 (GBI. S. 345) [PDF 113 KB]
Verordnung zur Änderung der Studiengebührenverordnung vom 29.01.2008 (GBI. S. 77) [PDF 125 KB]
Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für ein erfolgreiches Berufsleben. Sie bildet die Grundlage für eine interessante, verantwortungsvolle und befriedigende Tätigkeit. Studierende haben später in der Regel ein besseres Gehalt und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden.
Wer in Baden-Württemberg an einer staatlichen Hochschule studiert, erhält eine hochwertige, fundierte Ausbildung, deren Qualität durch zahlreiche Rankings und Evaluationen belegt ist. Dies liegt nicht zuletzt an der guten Finanzausstattung, mit der das Land für seine Hochschulen sorgt: Rund zwei Milliarden Euro öffentliche Gelder kommen ihnen jährlich zugute. Damit steht Baden-Württemberg bei den Pro-Kopf-Ausgaben an der Spitze der deutschen Bundesländer. Doch diese Gelder reichen nicht aus. Um die Qualität der Ausbildung weiter zu verbessern, bedarf es zusätzlicher Gelder.
Seit Sommersemester 2007 werden Studierende daher mit 500 Euro pro Semester an den Kosten des Studiums beteiligt. Gemessen an den realen Kosten, die durchschnittlich mit rund 8.500 Euro jährlich pro Studienplatz zu Buche schlagen und von den Steuerzahlern aufgebracht werden, ist dies ein maßvoller Beitrag. Die Einnahmen aus den Studiengebühren werden zweckgebunden für Studium und Lehre eingesetzt. Gerade hier, im Bereich von Lehre und Studium, müssen die deutschen Hochschulen ihre Leistungen verbessern.
Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen bei der landeseigenen L-Bank. Es muss erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Ob man Studiengebühren zahlen kann, hängt also nicht vom Elterneinkommen ab. Niemand wird aus finanziellen Gründen davon abgehalten, ein Studium zu beginnen.
Die Gelder kommen in vollem Umfang den Hochschulen zugute: Für eine bessere Ausstattung der Bibliotheken und Laborarbeitsplätze und generell für eine bessere Betreuung der Studierenden durch mehr Hochschullehrer. Studierende profitieren direkt davon – während des Studiums und auch später.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/themen/studium und
Persönliche Auskünfte erteilen die Studienberatungen an den Hochschulen. Ihre E-Mail-Anfragen können Sie an folgende Adresse richten:
info(at)studiengebuehren-bw.de
FÜR SCHÜLERINNEN, SCHÜLER, STUDIERENDE UND ELTERN STELLEN SICH EINE REIHE VON FRAGEN. EINIGE ANTWORTEN FINDEN SIE HIER:
Warum Studiengebühren bezahlen?
Die Hochschulen benötigen das Geld, um ihr Angebot weiter zu verbessern. Nur so werden sie den hohen internationalen Standards im Studium entsprechen können. Neben den finanziellen gibt es aber auch weitere Gründe: Studiengebühren verbessern das Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden. Die Studierenden werden als zahlende „Kunden“ im besten Sinn wahrgenommen, die für ihr Geld gute Lehrangebote einfordern können. Ihre Position innerhalb der Hochschule wird gestärkt. Gleichzeitig steigt das Bewusstsein, dass ein Studium einen Wert darstellt. Wer Gebühren zahlt, studiert mit klareren Zielen, mehr Engagement und Motivation. Die Zahl der Langzeitstudierenden und Studienabbrecher wird zurückgehen. Und es wird insgesamt schneller studiert. Übrigens: Die Beteiligung von Studierenden an den Kosten ihres Studiums ist international üblich – etwa in Großbritannien, Österreich, Australien, den USA, den Niederlanden oder der Schweiz.
Wer zahlt?
Alle Studierenden an einer staatlichen baden-württembergischen Hochschule zahlen seit Sommersemester 2007 pro Semester 500 Euro. Die Studiengebühren werden direkt an die Hochschule überwiesen.
Gibt es Ausnahmen?
Nicht zahlen müssen:
- Studierende während eines Urlaubs- oder Praxissemesters sowie eines Auslandssemesters in besonderen Fällen
- Medizinstudierende während des Praktischen Jahres
- Doktorandinnen und Doktoranden
- Studierende mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren
- Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben (Geschwisterregelung)
- Studierende mit Behinderungen
- andere schwerwiegende Härtefälle.
In bestimmten Fällen können ausländische Studierende befreit werden. Auch besonders begabten oder leistungsstarken Studierenden können die Hochschulen die Gebühr erlassen. Anträge auf Gebührenbefreiung werden spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit direkt bei den Hochschulen gestellt.
Welche Kosten fallen darüber hinaus an?
Neben den Studiengebühren fällt der Verwaltungskostenbeitrag für die Hochschule in Höhe von 40 Euro pro Semester an. Unabhängig davon sind die Beiträge für die Studentenwerke zu bezahlen. Sie betragen etwa 40 bis 70 Euro.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich das Geld nicht aufbringen kann?
Studierende haben gegenüber der landeseigenen L-Bank unabhängig von der Wahl des Studienfachs und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Studierenden einen Anspruch auf ein Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren. Für diese Darlehen gilt eine Zinsobergrenze von maximal 5,5 Prozent. Eine Sicherheitsleistung muss nicht erbracht werden. Der Anspruch besteht für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier weiterer Hochschulsemester. Darlehensanträge werden von den Hochschulen bzw. Berufsakademien zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen versandt.
Der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen besteht auch bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudiengangs für die Regelstudienzeit und verlängert sich um nicht in Anspruch genommene Darlehenszeiten eines grundständigen Studiums. L-Bank
Andere Modelle für Studienkredite, die nicht nur die Gebühren, sondern auch einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken, werden von unterschiedlichen Banken in Eigenregie angeboten. Wer sich dafür interessiert, sollte die einzelnen Angebote sorgfältig prüfen, z. B. KfW-Förderbank
Muss ich mein Berufsleben mit einem Schuldenberg beginnen?
Wer zehn Semester studiert, zahlt für das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren am Ende 5.000 Euro plus Zinsen. Bei dieser Summe kann man nicht von einem Schuldenberg sprechen. Wer BAföG bekommt, muss einschließlich des Darlehens höchstens 15.000 Euro zurückzahlen. Der Rest wird erlassen.
Wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Das Darlehen muss frühestens zwei Jahre nach Abschluss des Studiums zurückbezahlt werden, und zwar erst, wenn ein Einkommen in Höhe von mindestens 1.060 Euro netto monatlich erreicht wird (zuzüglich 480 Euro für einen nicht verdienenden Ehepartner sowie 435 Euro für jedes Kind). Die monatlichen Raten für die Rückzahlung betragen 50, 100 oder 150 Euro. Zusätzliche Rückzahlungen bis zur vollständigen Tilgung sind möglich.
Gibt es Erleichterungen für Absolventinnen und Absolventen, die in der Rückzahlungsphase Kinder bekommen?
Die Einkommensgrenze, ab der überhaupt zurückgezahlt werden muss, wird in Abhängigkeit von der Kinderzahl erhöht. Bei einer Familie mit nur einem verdienenden Partner und zwei Kindern ist die Rückzahlung erst ab einem Nettoeinkommen von 2.410 Euro fällig.
Was passiert, wenn ein Darlehensnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann?
Wenn ein Darlehensempfänger dauerhaft nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, kommt der Studienfonds, der von den Hochschulen finanziert wird, für den Ausfall auf.
Wieviel Geld nehmen die Hochschulen durch Studiengebühren zusätzlich ein?
Die Hochschulen nehmen pro Semester ca. 65 Mio. Euro an Studiengebühren ein, das sind pro Jahr knapp 10 % der Summe, die das Land derzeit für die Hochschulen aufbringt. Mit diesem Geld werden deutliche Verbesserungen in Studium und Lehre ermöglicht. Das Geld kommt ausschließlich den Studierenden zugute.
Geht nicht sehr viel Geld für die Finanzierung der Ausfälle und für die Kosten zur Verwaltung der Studiengebühren ab?
Eine Prognose über die Zahl der Ausfälle ist sehr schwierig, da es noch keine Erfahrungsswerte gibt, derzeit werden ca. 3 % vermutet. Die Kosten für die Verwaltung an den Hochschulen halten sich mit 2 - 3 % der Gebühreneinheiten in engen Grenzen.
Wer bestimmt, was mit den Geldern passiert?
Die Hochschulen legen dies selbst fest. Sie müssen am Ende des Jahres darüber Rechenschaft ablegen, wie sie die Gelder eingesetzt haben. Die ersten Erfahrungen mit den Studiengebühren zeigen, dass die Hochschulen vor allem in zusätzliches Lehrpersonal und in die lehrbezogene technische Ausstattung investieren. Mehr Informationen dazu, siehe Erfahrungsbericht vom 17.10.2007 [PDF 44 KB]
Haben Studierende Einfluss auf die Verwendung der Gelder?
Ja. Die Beteiligung von Studierenden ist gesetzlich sichergestellt.
Wohin fliessen die Gelder?
Die Gebühreneinnahmen sind echte Zusatzeinnahmen der Hochschulen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Gelder zweckgebunden für Studium und Lehre eingesetzt werden: zum Beispiel für die Ausstattung der Bibliotheken, für die Studienberatung, für Tutorien, vor allem aber für zusätzliches Lehrpersonal. Damit wird die Betreuung der Studierenden erheblich verbessert.
Wirken Studiengebühren abschreckend?
Erfahrungen aus Ländern, in denen bereits Studiengebühren erhoben werden, bestätigen diese Befürchtungen nicht. Zwischen der Erhebung von Studiengebühren und der Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger konnte kein Zusammenhang festgestellt werden. Unabhängig davon hat der Wissenschaftsminister einen Beirat Studiengebühren ins Leben gerufen, der ein Monitoring durchführt und die Entwicklung der Studierendenzahlen und die sonstigen Auswirkungen der Studiengebühren kritisch beobachtet.
Werden künftig nur noch Vermögende studieren?
Durch den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen und die Ausnahmeregelungen ist die Sozialverträglichkeit der Studiengebühren garantiert. In nahezu allen Ländern mit Studiengebühren ist der Trend zum Studium bei einkommensschwächeren Familien höher als in Deutschland. Weder in Österreich noch in Australien ist es nach der Einführung von Studiengebühren zu einer „sozialen Auslese“ gekommen. Studiengebühren sind ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit, da bisher alle Steuerzahler für die Kosten der Hochschulen aufkommen, vor allem aber die Studierenden den Vorteil haben – etwa ein höheres Lebenseinkommen und ein geringeres Risiko, arbeitslos zu werden. Es ist gerecht, wenn Studierende für ihre Berufsausbildung einen moderaten Eigenbeitrag leisten – so wie auch Meisterschüler für ihre Ausbildung zahlen müssen.
Sind 500 Euro nur der Anfang?
Dieser Betrag wird in Baden-Württemberg Bestand haben.
Was habe ich persönlich von Studiengebühren?
Studierende profitieren von besseren Studienbedingungen, weil sie damit eine bessere Ausbildung erhalten. Dies wird sich im späteren Berufsleben auszahlen. Studiengebühren sind für alle Studierenden eine wichtige Investition in die eigene berufliche Zukunft.


